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Cyber-Resilienz ist elementar
Harmonisierung des Cybersicherheitsniveaus im EU-Raum | |
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe | |
Verbesserung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle |
Für mehr Schutz gegen Cyberkriminalität wurde im Dezember 2022 die neue NIS2-Richtlinie von der Europäischen Union beschlossen. Sie trat am 16. Januar 2023 in Kraft und wird nun wahrscheinlich bis März 2025 in nationales Recht umgesetzt. Diese beinhaltet für einen erweiterten Kreis aus Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) aus 18 Sektoren neue Sicherheitsvorgaben und Meldepflichten. Zu den Anforderungen gehören u.a. ein Risikomanagement-Konzept und die Durchführung von Sicherheitsaudits. Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Geschäftsführer. Verstöße gegen NIS2 können hohe Strafen und Bußgelder nach sich ziehen.
Was ist neu?
Anwendungsbereich
Unter NIS2 werden Unternehmen in verschiedene Kategorien eingeteilt, darunter Betreiber kritischer Anlagen sowie wesentliche Einrichtungen („essential“), wichtige Einrichtungen („important“) und Bundeseinrichtungen. Die Einteilung erfolgt anhand von Kriterien wie der Zugehörigkeit zu einem der 18 Wirtschaftsbereiche, der Mitarbeiterstärke von mehr als 50 Personen und einem Vorjahresumsatz der zehn Millionen Euro übersteigt.
Anforderungen an Cybersecurity
Betroffene Unternehmen müssen Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit umsetzen. Dazu gehören die Implementierung angemessener Cybersecurity-Maßnahmen, die Schulung der Mitarbeiter, die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien sowie die Umsetzung von Maßnahmen für das Business Continuity Management, das Risikomanagement und die Sicherheit der Lieferketten.
Sanktionen
Unternehmen, die gegen die Bestimmungen von NIS2 verstoßen, können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Diese Bußgelder können bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Meldepflichten
Unternehmen sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle zu melden und angemessene Maßnahmen zur Reaktion und Behebung zu ergreifen. Dies trägt dazu bei, die Transparenz über Sicherheitsvorfälle zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und den nationalen Behörden zu stärken.
Handeln Sie rechtzeitig
Machen Sie Ihr Unternehmen fit für NIS2
Ab März 2025 wird die verbindliche Cybersicherheitsrichtlinie
der EU, NIS2 voraussichtlich in Kraft
treten. Unternehmen bestimmter Branchen müssen nachweislich entsprechende
Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen und sicherheitsrelevante Vorfälle melden.
Erfahren Sie, ob Sie betroffen sein und wie wir Sie unterstützen könnten. Verpassen Sie nicht, Ihre Cyberresilienz zu stärken und vereinbaren Sie am besten gleich heute einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserem Cybersecurity-Expertenteam. Die Sicherheit Ihrer Organisation liegt in Ihrer Hand.
Cyberabwehr ist Chefsache
Im digitalen Zeitalter ist Cyberabwehr keine Option, sondern eine zwingende Notwendigkeit für Unternehmen und Institutionen aller Größenordnungen. Deshalb liegt die Verantwortung für die Umsetzung aller NIS2-Maßnahmen allein bei den Geschäftsführern. Zur richtigen Einschätzung müssen Sie an Schulungen teilnehmen. So können Sicherheitsvorfälle und deren Folgen vermieden werden.
Cybersicherheit braucht neues Denken
Für wen ist NIS2 relevant?
Die neuen NIS2-Richtlinien unterscheiden zwischen Betreibern
wesentlicher Einrichtungen („essential“) und wichtiger Einrichtungen
(„important“). Hauptkriterien sind ihre Größe sowie die Zugehörigkeit zu einem
der 18 definierten Wirtschaftssektoren. Mittlere Unternehmen sind definiert
durch 50 bis 249 Mitarbeitende, einen Vorjahresumsatz von 10 bis 50 Millionen
Euro oder einer Jahresbilanz <43 Mio. Euro. Großunternehmen hingegen
beschäftigen mindestens 250 Personen oder verzeichnen einen Umsatz von
mindestens 50 Mio. Euro bzw. eine Bilanzsumme >43 Mio. Euro.
Wesentliche Einrichtungen
essential
Diese Einrichtungen gelten als besonders kritisch. Ihre Ausfälle können erhebliche Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und nationale Sicherheit haben. Dazu gehören kritische Anlagen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Wasser Transport sowie digitale Infrastrukturen. Sie unterliegen strikteren Sicherheitsanforderungen und strenger behördlicher Überwachung.
Wichtige Einrichtungen
important
Diese Einrichtungen sind ebenfalls relevant. Ausfälle werden jedoch weniger kritisch eingestuft. Sie befinden sich in ähnlichen oder zusätzlichen Sektoren haben jedoch weniger Einfluss auf die nationale Infrastruktur. Auch sie müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, ihre Aufsicht ist jedoch weniger streng.
Übersicht der betroffenen Sektoren
Sektoren mit hoher Kritikalität
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Verkehr
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Finanzmarktinfrastrukturen
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Bankwesen
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Energie
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Verkehr
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Gesundheitswesen
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Trinkwasser
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Digitale Infrastruktur
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IKT-Servicemanagement (B2B)
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Öffentliche Verwaltung
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Weltraum
Andere kritische Sektoren
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Post- und Kurierdienste
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Abfallbewirtschaftung
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Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien
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Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
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Verarbeitendes Gewerbe
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Anbieter digitaler Dienste
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Forschung
envia TEL berät Sie gerne zur neuen NIS2-Richtlinie.
Unsere erfahrenen Cyberspezialisten unterstützen Sie gerne im Bereich Cybersecurity und damit Ihr Abwehrniveau auf ein höheres Level zu bringen. Profitieren Sie von unseren zukunftssicheren Dienstleistungen und Sicherheitslösungen.
Welche Pflichten gelten für betroffene Unternehmen?
Von NIS2 betroffenen Unternehmen müssen angemessene Cybersecurity-Präventionen und Verschlüsselungen implementieren und Mitarbeiterschulungen durchführen. Ebenfalls verpflichtend sind Maßnahmen für das Business Continuity Management, das Risikomanagement und die Lieferkettensicherheit. Weiteres Muss sind regelmäßige Penetrationstests und die Einhaltung verschärfter Meldepflichten.
✓ Policies: Richtlinien für Risiken und Informationssicherheit |
✓ Incident Management: Prävention, Detektion und Bewältigung von Cyber Incidents |
✓ Business Continuity Management: inkl. Backup-Management, DR, Krisen-Management |
✓ Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette bis zur sicheren Entwicklung |
✓ Einkauf: Sicherheit in der Beschaffung von IT und Netzwerk-Systemen |
✓ Effektivität: Vorgaben zur Messung von Cyber und Risiko Maßnahmen |
✓ Training: Cyber Security Hygiene |
✓ Kryptographie: Vorgaben für Kryptographie und wo möglich Verschlüsselung |
✓ Personal: Human Resources Security |
✓ Zugangskontrolle |
✓ Asset Management |
✓ Authentication: Einsatz von Multi Factor Authentisierung und SSO |
✓ Kommunikation: Einsatz sicherer Sprach-, Video- und Text-Kommunikation |
✓ Notfall-Kommunikation: Einsatz gesicherter Notfall-Kommunikations-Systeme |
FAQ
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Was ist die NIS2-Richtlinie?
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Wann genau tritt die NIS2-Richtliniein Kraft?
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Wen betrifft NIS2?
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Wie finden Sie heraus, ob ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist?
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Wer überwacht die Einhaltung der NIS2-Richtlinie?
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Wie verhält es sich mit den neuen Meldepflichten nach NIS2-Richtlinie?
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Wer ist für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie verantwortlich?
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Drohen Strafen bei Verstößen gegen NIS2?